Fundservice - für den Fall der Fälle

Sollten Sie mal was im Zug oder im Bahnhof verloren haben, bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, Ihren Verlust bei uns zu melden.

Meldung eines Verlustes

Mehr als 250.000 Gegenstände gehen jährlich in Bahnhöfen und Zügen verloren und werden in über 80 Fundstellen deutschlandweit gesammelt. Die Behandlung der Fundsachen ergibt sich aus den §§ 978 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Falls Ihre Brille, Ihr Schirm oder Ihr Koffer einmal dazugehören, sollten Sie uns das unbedingt mitteilen. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten, uns Ihren Verlust zu melden. Ist die Suche erfolgreich, informieren wir Sie umgehend. Wir forschen bis zu vier Wochen ab dem von Ihnen angegeben Verlusttag nach Ihrem Eigentum. Bei Ermittlung des Eigentümers des Gegenstandes werden wir dem Finder, wenn er es wünscht, Namen und Adresse des Eigentümers mitteilen.

Verlustmeldung online aufgeben

Die schnellste und einfachste Suche können Sie ganz leicht an Ihrem PC per Mausklick starten und das rund um die Uhr in drei Sprachen.
Ihre Verlustmeldung geben Sie direkt in unsere Fundservice-Datenbank ein. Sie können sofort sehen, ob ein Gegenstand gefunden wurde, der Ihrer Beschreibung entspricht. Ist dies noch nicht der Fall, können Sie mit Hilfe der Verlustnummer und Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit wieder eine neue Suche starten.
Bitte beachten Sie, dass Sie nur eine Verlustmeldung pro Tag erstellen können.

Verlustmeldung aufgeben

Per Post oder E-Mail

Den ausgefüllten Nachforschungsantrag senden Sie einfach per Post, Fax oder E-Mail an unser Zentrales Fundbüro. Unsere Nachforschungsanträge sind in vier Sprachen erhältlich.

DB Station&Service AG
Fundbüro
Döppersberg 37
42103 Wuppertal
Fax: 069/265 21387

E-Mail schreiben

Für Nachforschungen nach Fundsachen, die Sie außerhalb des Gebietes der Deutschen Bahn AG verloren haben, wenden Sie sich bitte an die städtischen Fundbüros oder an die Fundbüros der anderen Verkehrsträger.

Servicemitarbeiter am Bahnhof
Unsere Servicemitarbeiter in den Bahnhöfen helfen ebenfalls gerne weiter. Den entsprechenden Nachforschungsantrag erhalten Sie an der DB Information. Den ausgefüllten Nachforschungsantrag können Sie direkt an der DB Information abgeben.
telefonisch
Telefonisch können Sie Ihren Verlust bei unserer Fundservice-Hotline melden. Unsere Mitarbeiter sind unter der Rufnummer 0900 1 99 05 99(59 ct/min. aus dem dt. Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend ) von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr, sowie sonn- und feiertags von 10 bis 20 Uhr für Sie erreichbar.
Sperren von Bank und Kreditkarten
Um einen Missbrauch auszuschließen, ist es wichtig, Bank oder Kreditkarten sperren zu lassen.

Die Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen ist unter der Rufnummer 116 116 (gebührenfrei in Deutschland) rund um die Uhr für Sie erreichbar.
Rückgabe der verlorenen Gegenstände
Neben der persönlichen Abholung am Lagerort haben Sie auch die Möglichkeit, sich Ihren Gegenstand nach Hause senden zu lassen.
Die Abholung von der Fundstelle, bei der Ihr Gegenstand gelagert wird, ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Bei dem Versand von Gegenständen fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art der Rückgabe und der Dauer der Aufbewahrung.

Rückgabe der verlorenen Gegenstände

Neben der persönlichen Abholung am Lagerort haben Sie auch die Möglichkeit, sich Ihren Gegenstand nach Hause senden zu lassen.
Die Abholung von der Fundstelle, bei der Ihr Gegenstand gelagert wird, ist für Sie selbstverständlich kostenlos. Bei dem Versand von Gegenständen fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Art der Rückgabe und der Dauer der Aufbewahrung.

Art der Rückgabe Preis
Abholung aus der Fundstelle kostenlos
Versand per Post
20,- Euro (inklusive Versand und Verpackung)
Versand aus der Fundstelle per ic:kurier Für besonders dringende Fälle versenden wir Gegenstände auch per ic:kurier. Diese Sendungen werden per Kurier sofort zu Ihnen gesandt und sind spätestens am nächsten Tag, meist noch am selben Tag bei Ihnen. Es gelten die aktuellen Tarife von ic:kurier
Nachsendung per Zug Kostenlos, nur für Gegenstände, die zur Fortsetzung der Reise unbedingt erforderlich sind (z. B. Reisepässe, lebenswichtige Medikamente). In diesen Fällen ist es notwendig, uns von der Haftung zu befreien. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie direkt am Bahnhof bei Ihren Servicemitarbeitern.
Direkte Abholung im zentralen Fundbüro 15,- Euro
Versand aus dem zentralen Fundbüro 35,- Euro inklusive Versand und Verpackung
Bei Versand ins Ausland werden die jeweilig anfallenden Kosten berechnet.

Bei Rückgabe einer Fundsache an den rechtmäßigen Eigentümer sind wir verpflichtet, dem Finder den Namen und die Anschrift des Eigentümers mitzuteilen, damit der Finder seine Finderlohnansprüche gegen diesen geltend machen kann.

Der Finder ist nach §978 (1) BGB verpflichtet, den gefundenen Gegenstand unverzüglich abzuliefern. Wenn Sie einen Gegenstand im Zug oder Bahnhofsbereich gefunden haben, können Sie diesen bei unseren Mitarbeitern abgeben. Dabei lassen Sie sich unbedingt auch die Abgabe des Fundes durch unsere Mitarbeiter bestätigen.

Der Finder hat nach §§ 978 ff. BGB Anspruch auf Finderlohn.
Ein Anspruch auf Finderlohn hat zur Voraussetzung dass,
- der Gegenstand einen Wert von mindestens 50,- Euro hat
- der Finder nicht Mitarbeiter der DB AG, einer Tochtergesellschaft oder eines Vertragsunternehmens der DB AG ist
- der Finder nicht im Voraus auf den Finderlohn verzichtet hat.
Sollte der gefundene Gegenstand nicht an seinen Eigentümer zurückgeführt werden können, hat der Finder ab drei Jahre nach dem Versteigerungstermin Anrecht auf Finderlohn.
Die Höhe des Finderlohns beträgt:

- 2,5% für einen Wert zwischen 50,- Euro und 500,- Euro
- 1,5% für den 500,- Euro überschreitenden Wert.
Der Anspruch auf Finderlohn erlischt 3 Jahre nach dem Versteigerungstermin.
Bahnhofsuhr
Versteigerung von Fundsachen
Die zu einer Versteigerung zugelassenen Gegenstände werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist öffentlich versteigert. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach der Art des Gegenstandes.

Die Versteigerungen finden in der Regel donnerstags (außer an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) in unserem Zentralen Fundbüro statt.

DB Station&Service AG
Zentrales Fundbüro
Döppersberg 37
42103 Wuppertal

Weiterhin finden in unregelmäßigen Abständen und wechselnden Städten weitere Fundsachenversteigerungen statt. Diese werden vor Ort angekündigt.

Es gelten unsere Versteigerungsbedingungen, die Sie gern hier nachlesen können.
Versteigerungsbedingungen
Die DB Station&Service AG haftet nicht für die Güte der versteigerten Gegenstände.

Der Zuschlag wird an den Meistbietenden nach dreimaligem Aufruf des Gebots erteilt. Die von Sachverständigen geschätzten Gegenstände werden nicht unter dem Schätzwert abgegeben.

Demjenigen, der bei der Versteigerung eines Gegenstandes den Zuschlag erhalten hat, wird dieser nur gegen sofortige Bezahlung ausgehändigt. Andernfalls wird ein solcher Gegenstand erneut versteigert. Dabei haftet der erste Ersteigerer für eventuelle Mindereinnahmen aus der zweiten Versteigerung; auf Mehrerlös hat er jedoch keinen Anspruch. Auch wird er zu keinem weiteren Gebot zugelassen.
Versteigerungstermine
Fahrradversteigerungen

WürzburgBahnhofvorplatz, Kurzzeitparkplätze
Montag, der 16. April 2012 um 10:00 Uhr


Weitere Versteigerungstermine

Fundstelle Döppersberg 41, 42103 Wuppertal
Bitte beachten Sie, dass in Wuppertal keine Fahrräder versteigert werden.

Neue Termine werden demnächst bekannt gegeben.